Anzeige der Nutzungsaufnahme
Mit der Nutzungsaufnahme wird der Bauaufsichtsbehörde formal mitgeteilt, dass eine bauliche Anlage in Betrieb genommen wird. Durch die Anzeige der Nutzungsaufnahme soll die untere Bauaufsichtsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um die Benutzbarkeitsvoraussetzungen gegebenenfalls kontrollieren zu können.