Baumfällgenehmigung

Wer auf seinem Grundstück einen Baum fällen möchte, muss dafür ggf. eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einholen. Die Baumfällgenehmigung ist keine EfA-Leistung  (Typ 4). Brain-SCC wird mit einer landesspezifischen Anpassung erst nach Kostenübernahmeerklärung des mitnutzenden Landes durch M-V beauftragt.