Erfüllungserklärung

Mit der Erfüllungserklärung bestätigt ein Bauvorlagenberechtigter, dass die energetischen Anforderungen des geplanten Gebäudes dem Gebäudeenergiegesetz entsprechen. Es gibt die Erfüllungserklärung nach GEG für Bestandsgebäude, Erfüllungserklärung nach GEG für Neubauten.