Servicezeit
Zeiten, in denen der Auftraggeber bzw. der Nachnutzer Anspruch auf Bereitstellung der Leistung hat. Servicezeiten sind zwischen dem BeV und Online-Dienst-Bereitsteller im Betriebsvertrag festzusetzen.
Zeiten, in denen der Auftraggeber bzw. der Nachnutzer Anspruch auf Bereitstellung der Leistung hat. Servicezeiten sind zwischen dem BeV und Online-Dienst-Bereitsteller im Betriebsvertrag festzusetzen.