Teilbaugenehmigung (ER/ÄN/NuÄN)

Mit der Teilbaugenehmigung können für einzelne Bauabschnitte Genehmigungen erteilt werden, ohne dass eine vollständige Baugenehmigung erteilt wurde. Wie die Teilbaugenehmigungen erteilt werden, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab.