Verlängerung Baugenehmigung (ER/ÄN/NuÄN)
Kann ein beantragtes und genehmigtes Bauvorhaben nicht innerhalb von vier Jahren begonnen werden, ist die Verlängerung einer Baugenehmigung möglich.
Kann ein beantragtes und genehmigtes Bauvorhaben nicht innerhalb von vier Jahren begonnen werden, ist die Verlängerung einer Baugenehmigung möglich.