Vorgangsraumverantwortliche oder Vorgangsraumverantwortlicher (VGRV)
Vorgangsraumverantwortliche dürfen auf den Vorgangsraum zugreifen. Sie sind gleichzeitig Kontaktperson innerhalb der Vollzugsbehörde bei Anliegen rund um den Vorgangsraum.
Vorgangsraumverantwortliche dürfen auf den Vorgangsraum zugreifen. Sie sind gleichzeitig Kontaktperson innerhalb der Vollzugsbehörde bei Anliegen rund um den Vorgangsraum.